Gesetzesänderung: Ampel und Union einig über Schutz des Verfassungsgerichts

Gesetzesänderung: Ampel und Union einig über Schutz des Verfassungsgerichts

Die Justiz soll vor Feinden der Demokratie geschützt werden. Darauf einigten sich Ampel und Union auf einen Vorschlag zur Grundgesetzänderung. Die Bundesregierung und die Union sollen sich auf einen ersten Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor möglichen Entmachtungsversuchen geeinigt haben. Die Neuregelung solle “dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen”, zitiert die “Rheinische Post” aus einem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums. Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch laut “Rheinischer Post” die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll demnach der Passus: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.” Schutz vor möglicher Einflussnahme durch die AfD Wie die Zeitung weiter aus dem Entwurf zitiert, sind diese Regelungen “damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen”. Seit Januar wird darüber diskutiert, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht , vor möglicher Einflussnahme durch die AfD geschützt werden kann. Mehr dazu lesen Sie hier. Bisher kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

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