Hinterziehungsgesetz ist verfassungskonform

Hinterziehungsgesetz ist verfassungskonform

Bukarest (ADZ) – Der milde Umgang mit reuigen Steuersündern ist nach einem einstimmig ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts rechtlich unbedenklich. Die Richter lehnten so die Beschwerde von USR und Forța Dreptei gegen ein von der liberal-sozialdemokratischen Koalition durchgepeitschtes Gesetz ab, das bei Steuerhinterziehung unter bestimmten Umständen Straffreiheit vorsieht. Voraussetzung ist im Kern, dass der Schaden innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung durch die Behörden zurückgezahlt wird. 

In der Begründung durch das Verfassungsgericht heißt es, das Gesetz sei ein wichtiger „Schritt in der erforderlichen Wende von herkömmlichen, auf Bestrafung ausgerichteten Theorien, nach denen Freiheitsstrafen eine unverzichtbare Voraussetzung zur Wiederherstellung der Rechtsordnung sind“, zu moderneren Ansätzen, „wo das Hauptziel staatlicher Strafrechtspolitik die Erkennung und Einziehung“ von Schadensbeträgen sein sollte. 

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