Mehr Klarheit auf dem Frühstückstisch

Mehr Klarheit auf dem Frühstückstisch

Marmelade, Konfitüre oder Honig sowie Fruchtsäfte gehören in vielen Haushalten zu den Konstanten auf dem täglichen Frühstückstisch. Transparente Informationen zu Inhaltsstoffen, Zuckergehalt und der genauen Herkunft der Produkte waren für den Konsumenten bisher oft nur spärlich oder vage deklariert. Diesen Umstand versucht die Europäische Union mit schärferen Vorgaben künftig zu ändern.

Dass die EU gerne und oft auch den Lebensbereich ihrer Bürgerinnen und Bürger reguliert, ist kein Novum. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat das Europaparlament in Straßburg die Überarbeitung der sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ mit 522 Stimmen gegen 13 bei 65 Enthaltungen verabschiedet. Dahinter verbirgt sich die Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für bestimmte Frühstücksprodukte, welche von der Europäischen Kommission am 21. April 2023 vorgeschlagen wurden. Die bis dahin geltenden Normen waren bereits über 20 Jahre alt und sollten angepasst werden. Die Überarbeitung soll den Informationsgehalt für Verbraucher deutlich erhöhen und ihnen somit helfen, eine bewusstere und gesündere Wahl bei landwirtschaftlichen Lebensmitteln wie Honig, Konfitüren, Marmeladen und Obstsäften zu treffen. Am 30. Januar haben sich zudem Vertreter des Europaparlaments sowie der Mitgliedsstaaten auf eine Verschärfung der Richtlinien verständigt.

Transparente Angaben zum Ursprungsland

Beim Honig war es bisher ausreichend, das Produkt mit Bezeichnungen wie „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ zu kennzeichnen. Nach der Straffung der Richtlinien wird dies nun nicht mehr zulässig sein. Die Etiketten sollen zukünftig genaue Angaben über eine Liste der Herkunftsländer des Honigs aufweisen. Des Weiteren sollen die Hersteller verpflichtet werden, den prozentualen Anteil des Honigs aus jedem einzelnen Land am Gesamtgewicht anzugeben. Ein bedeutender Anteil des Honigs, der in die EU importiert wird, kommt beispielsweise aus China. Nicht selten sind die billigen China-Importe mit Sirup angereichert. Diese Information wurde bisher oftmals auf den Etiketten der Produkte nicht klar deklariert. Verbraucher sollen durch die neuen Richtlinien auch vor sogenanntem „gepanschten Honig“ besser geschützt werden.

Weniger Zucker, mehr Frucht

Auch Produzenten von Marmeladen und Konfitüren sind von der Verschärfung fortan betroffen. Brüssel drängt mit den Richtlinien beispielsweise auf einen höheren Fruchtanteil bei Marmeladen. Sie sollen in Zukunft bis zu 450 Gramm Frucht pro Kilogramm enthalten. Produkte, die mit der Bezeichnung „Extra“ beschriftet sind, müssen sogar zu 50 Prozent aus Früchten bestehen. Mit dieser Intention setzt sich die EU zum Ziel, den Zuckergehalt in diesen Produkten deutlich zu reduzieren.

Darüber hinaus hatte die EU-Kommission auch vorgeschlagen, dass Hersteller von Marmeladen verpflichtet werden, Auskünfte zu den Herkunftsländern der verarbeiteten Früchte zu geben. Diese Regelung soll allerdings erst in drei Jahren überprüft werden.

Auch mehr Verbraucherinformationen bei Fruchtsäften

Neben Angaben zum Herkunftsland soll die Reform auch neue Kennzeichnungen für Fruchtsäfte mit sich bringen. Besonders zuckerfreie Säfte sind davon betroffen. Ein Produkt, welches die Beschriftung „zuckerreduziert“ erhalten will, muss demnach mindestens auf ein Drittel des natürlichen Zuckers verzichten. Der Einsatz von Süßstoffen als Ersatz im Getränk ist dabei nicht erlaubt. Zudem soll mit dem zusätzlichen Label, dem sogenannten „Nutri-Score“, bei dem es sich um ein System der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln handelt, angezeigt werden, wie gesund oder ungesund der entsprechende Fruchtsaft ist.

Novellierung der Richtlinien noch nicht in Kraft

Bevor die Verschärfungen der „Frühstücksrichtlinien“ in Kraft treten können, ist es noch erforderlich, dass das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Erst nach der Genehmigung haben die Mitgliedsländer dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinien aus Brüssel auf nationaler Ebene umzusetzen. 

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