Nicaraguas Völkermord-Klage: Steckt Putin dahinter?

Nicaraguas Völkermord-Klage: Steckt Putin dahinter?

Nicaraguas Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof könnte nach Russland führen. Geheimdienstler sehen bei Putin ein Motiv für die Einflussnahme. Am 1. März reichte Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Deutschland ein. Der Vorwurf: Beihilfe zum Völkermord in Gaza. Der IGH wies die Klage Anfang April zurück. Nun berichtet das Magazin “Politico” unter Berufung auf Geheimdienstmitarbeiter und Diplomaten, der Schritt sei wahrscheinlich auf Geheiß Russlands erfolgt. Demnach unterhält Russland enge Beziehungen zu den autoritären Führern Nicaraguas und habe seine Verbündeten wahrscheinlich dazu gedrängt, Deutschland vor dem IGH zu verfolgen. Laut einem der westlichen Geheimdienstoffiziere habe Nicaragua “keinen Grund, sich in einen Konflikt um den Nahen Osten einzumischen”, schreibt “Politico”. Russland habe dem Geheimdienst zufolge hingegen ein Motiv für den Schritt. Das Land könne dadurch versuchen, die Glaubwürdigkeit des Gerichts in westlichen Ländern zu untergraben, indem es zum Schauplatz fadenscheiniger Rechtsstreitigkeiten gemacht wird. Hintergrund könnten die Entscheidungen des IGH gegen Russland sein. Das Gericht stellte sich auf die Seite Kiews und forderte Russland auf, die militärischen Handlungen bis zu einer endgültigen Entscheidung “sofort einzustellen”. Russland könnte sich als Opfer darstellen Russland ignorierte die Anordnung zwar, allerdings nahm es ihm jeglichen Anspruch auf internationale Legitimität für seinen Angriffskrieg. Moskau könne nun die einzelnen Klagen Nicaragua und auch von Südafrika nutzen, um sich selbst als Opfer darzustellen, meint ein Geheimdienstmitarbeiter zu “Politico”: “Russland wird sagen: ‘Ihr leitet Klagen gegen uns ein, unterstützt aber Israel in derselben Sache.'” Nicaragua hatte Deutschland vorgeworfen, durch den Waffenexport nach Israel zum Komplizen der Tötung von Zivilisten in Gaza gemacht zu haben. Im Januar beschuldigte Südafrika Israel in einem anderen Fall vor dem internationalen Gerichtshof, Völkermord begangen zu haben. Der IGH wies die Klage in einer vorläufigen Entscheidung ab, ermahnte Israel aber, sicherzustellen, in Gaza keinen Völkermord zu begehen. Weil das Gericht keinen Völkermord festgestellt hat, kam es Anfang April zu dem Schluss, dass sich Deutschland auch nicht der Beihilfe schuldig machen könne. Für weltweites Aufsehen sorgte der Fall dennoch – auch weil die Völkermordkonvention von 1948 unter anderem unter dem Eindruck des deutschen Genozids an den Juden entstand.

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