Tourist fährt in die Schweiz und bekommt verrückte Handy-Rechnung

Tourist fährt in die Schweiz und bekommt verrückte Handy-Rechnung

So hatte er sich das Ende seiner Reise gewiss nicht vorgestellt: Einen Mann aus Florida erwartete nach seinem Urlaub in der Schweiz eine Rechnung seines Mobilfunk-Anbieters. Als er aber eine sechsstellige Ziffer sah, konnte er seinen Augen nicht trauen.

Im vergangenen September hatte ein Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Florida Urlaub in der Schweiz gemacht. Doch die tolle Reise endete mit einer bösen Überraschung. Denn als das Paar zurückgekehrt war, flatterte eine Rechnung ihres Mobilfunk-Anbieters T-Mobile USA ins Haus – mit einem Betrag von über 143.000 US-Dollar! Umgerechnet sind das knapp 134.000 Euro für 9,5 Gigabyte Roaming-Daten, die das Paar in der Schweiz genutzt hatte.

Mann aus Florida erhält Telefon-Rechnung über 143.000 US-Dollar

Überraschend, zumal das Ehepaar laut eigenen Aussagen reiseerfahren sei: Sie würden regelmäßig Urlaub machen und sich mit ihren Reisepläne stets zuvor an ihren Anbieter wenden, erklärte der Mann dem US-amerikanischen News-Portal „ABC Action News“. Auch vor der Reise in die Schweiz hätten sie mit T-Mobile USA gesprochen. Dieser habe ihnen versichert, dass sie „abgesichert seien“, so der Betroffene. Was genau diese „Absicherung“ umfasst, bleibt bei der hohen Rechnung allerdings weiter ein Rätsel.


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Nachdem klar war, dass es sich bei der Rechnung tatsächlich um eine sechsstellige Ziffer und nicht etwa um 143 US-Dollar handelte und eine Vertreterin des Unternehmens den enormen Betrag bestätigte, schaltete der Mann einen Anwalt ein. Doch dieser hatte keinen Erfolg. Erst als der Betroffene sich an „ABC Action News“ wandte, erhielt er einen Anruf vom Unternehmen. Und tatsächlich: Einige Tage später erstatte T-Mobile USA dem Urlauber den vollen Betrag.

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In einem Statement rät T-Mobile USA seinen Kunden, vor einer internationalen Reise stets genau die Bedingungen im Mobilfunk-Vertrag zu überprüfen. Für EU-Bürger besteht diese Sorge zumindest für Reisen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung, die gleiche Bedingungen wie zu Hause schafft. Dazu gehört die Schweiz nach wie vor nicht. (mp)

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