ChatGPT & Co.: So darf KI jetzt in Hamburger Schulen genutzt werden

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Künstliche Intelligenz (KI) hält in immer mehr Lebensbereichen Einzug – da machen Hamburgs Schulen keine Ausnahme. Wie die Technologie sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, hat die Schulbehörde am Donnerstag vorgestellt.

„Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schule und Unterricht“ heißt der Ratgeber, den das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg (LI) gemeinsam mit der Schulbehörde und dem Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) entwickelt hat. Außer dem „lernförderlichen Einsatz“ in den Klassen stehen auch rechtliche Fragen, etwa zum Datenschutz im Vordergrund.

„Ich möchte alle Lehrkräfte dazu ermutigen, KI-Anwendungen im Unterricht zu erproben und zu reflektieren, um die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kompetenten Umgang mit KI zu befähigen“, sagte Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Die Leitlinien würden „einen wichtigen Beitrag zur Förderung der digitalen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler leisten“.

Hamburger Schulen lehren Umgang mit Künstlicher Intelligenz

In der Handreichung werden zunächst KI-Modelle hinsichtlich ihrer Funktionen und Leistungen sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erklärt. Dann geht es um die praktische Nutzung an den Schulen: Welche didaktischen Grundsätze müssen beachtet werden? Wie kann KI die Lehrkräfte bei ihrer Arbeit unterstützen? Und wie müssen Aufgaben in Zeiten von KI gestaltet werden, damit die Eigenleistung der Schüler von den KI-Inhalten unterscheidbar bleibt?

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Bei den rechtlichen Aspekten von KI im Unterricht geht es unter anderem darum, wie Leistungen beim Einsatz von KI bewertet werden können. Aber auch die Frage, wie mit dem nicht erlaubten Einsatz von KI-Anwendungen – etwa bei Prüfungen und Leistungskontrollen – umgegangen werden soll.

KI im Unterricht: Leitlinien für Hamburger Lehrer

Die Handreichung gibt es nur als E-Publikation im Internet – aus gutem Grund: „Die Leitlinien wurden aufgrund der dynamischen Entwicklungen bewusst nicht als PDF oder Druckerzeugnis veröffentlicht, sondern ausschließlich digital“, so Bekeris. „So können wir zum einen flexibel reagieren und kontinuierlich aktualisieren, und zum anderen die Leitlinien sukzessive um Praxisbeispiele, Anwendungsmöglichkeiten und weitere Materialien für die Lehrkräfte ergänzen.“ (mp)

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