Don’t kiff and drive: Hamburg gegen höheren THC-Grenzwert im Verkehr

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Nach Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich auch Hamburg und Schleswig-Holstein gegen die von Experten empfohlene Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr ausgesprochen.

Die Hamburger Behörde für Inneres und Sport kritisierte die Anhebung des strafrechtlich relevanten THC-Grenzwerts: „Eine Grenzwerterhöhung vermittelt Konsumenten, dass auch regelmäßiger Konsum einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht entgegensteht. Das Gegenteil ist der Fall.“ Hamburg fordert, den aktuellen THC-Grenzwert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum beizubehalten, der sich in der Rechtsprechung durchgesetzt hat.

Expertengruppe schlägt höheren Grenzwert im Verkehr vor

Das Bundesverkehrsministerium hingegen hat einen Grenzwert vorgeschlagen, der von einer Expertengruppe ermittelt wurde und bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum liegt. Der Wert sei niedrig angesetzt und „vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“, heißt es in einer Mitteilung.

Auch das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr ist gegen eine Erhöhung und teilte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit: „Das oberste Gebot muss immer die Verkehrssicherheit sein. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich eindeutig zur Vision Zero bekannt. Eine Erhöhung des Grenzwerts wirkt da kontraproduktiv.“

Cannabis-Verbot für Fahranfänger

Das Ministerium in Kiel sprach sich außerdem für ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger sowie Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten aus. „Hier gilt eine 0,0-Promille-Grenze, eine Null-Toleranz bei Cannabis fehlt im bisherigen Gesetzentwurf.“

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Seit dem 1. April sind Besitz und Anbau von Cannabis für über 18-Jährige zu bestimmten Regeln erlaubt. Politiker diskutieren nun über einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. (dpa/mp)

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