Gesetzesentwurf hinterlegt

Hermannstadt (ADZ) – Der 21. April ist der Tag der Freundschaft zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland. Diese Aussage soll legalisiert werden, den entsprechenden Gesetzesentwurf reichten der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț und Silviu Vexler, der Abgeordnete der jüdischen Gemeinschaft, am Dienstag, den 6. Februar, im Senat ein. Anlässlich des Freundschaftstages zwischen den beiden Staaten können diplomatische, politische, kulturelle, soziale und künstlerische Tätigkeiten organisiert und Darstellungen, welche die bilateralen Beziehungen fördern, in Massenmedien gesendet werden. Logistische und finanzielle Unterstützung hierfür können die Zentral- oder Lokalverwaltung sowie Botschaften oder Konsulate beider Staaten aber auch deren Repräsentanten bei internationalen Organisationen (ONU, NATO, EU) leisten. An Aktionen anlässlich des Freundschaftstages können Schulen, Begegnungs- oder religiöse Gemeinschaftszentren, Kultur- oder diplomatische Einrichtungen teilnehmen, lautet es im Gesetzesentwurf.

In der Motivation für das Einreichen des oben dargestellten Gesetzesentwurfes legen die beiden Abgeordneten dar, dass Rumänien und die Bundesrepublik Deutschland „im Bewusstsein ihrer gemeinsamen Interessen und ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Aufbau eines neuen, durch Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatsstaatlichkeit vereinten und freien Europa“, am 21. April 1992 mit dem Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa den ersten Vertrag dieser Art zwischen Rumänien und einem EU- und NATO-Mitgliedsstaat unterzeichnet haben. Der Text des Vertrags beinhaltet die Verfügungen, die die folgende Kooperation zwischen Rumänien und Deutschland in europäischem und internationalem Kontext richtig voraussahen und zwar die stetige wirtschaftliche und politische Annäherung Rumäniens an die Europäische Gemeinschaft, die Wirtschaftsreform dank Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland in Richtung Marktwirtschaft, die Zusammenarbeit im Bereich der Kultur und der deutschen Minderheit.

Erwähnt sei desgleichen, dass es die beiden unterzeichnenden Staaten expressis verbis übernommen haben, die deutsche Minderheit zu unterstützen, eine Maßnahme, die in all den Jahren seither konsequent umgesetzt worden ist. Der am 21. April 1992 unterzeichnete Vertrag wurde zur Grundlage für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in allen Bereichen. Heute sind Rumänien und die Bundesrepublik Deutschland Alliierte in der NATO und Partner in der EU.

Betreffend die derzeitige Zusammenarbeit werden in der Motivation u.a. die zahlreichen politischen Kontakte, die Unterstützung Deutschlands für die Aufnahme Rumäniens in den Schengenraum, die Tatsache, dass Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner aber auch Investor in Rumänien ist, erwähnt. Eine bedeutsame Förderung erhält Rumänien von deutscher Seite im sozialen und kulturellen Bereich, gleichermaßen aber auch beim Bewahren des Kulturerbes sowie der Bildung und Ausbildung in deutscher Sprache. Laut Statistiken der Bundesregierung leben und arbeiten rund eine Million rumänische Bürger legal in der Bundesrepublik Deutschland, zu denen die ausgereisten Sachsen und Schwaben hinzugezählt werden müssen.

„Die Erklärung des 21. April zum Tag der Freundschaft zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland ist eine politische Geste und Würdigung des damals bedeutenden Schrittes“, erklärte MP Ovidiu Ganț. „Der Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa war und bleibt die Grundlage für die seither erfolgte ergebnisreiche Kooperation, es hat sich bewahrheitet, was in den Vertragsartikeln steht“.

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