Regierung beschließt Maßnahmen für Agrar- und Transportbranche

Bukarest (ADZ) – Die Regierung hat in der Sitzung vom Donnerstag eine Direkthilfe von 100 Euro pro Hektar Ackerfläche genehmigt, die Landwirtschaftsbetrieben als Entschädigung für ihre Verluste durch den Krieg in der Ukraine gewährt werden soll. Damit soll ein Anstieg der Betriebskosten für die im Herbst 2022 angebauten Kulturen zumindest teilweise abgefedert werden. 

Laut einer am Donnerstag verabschiedeten Notverordnung wird der Verkehrsrechtsrahmen dahingehend abgeändert, dass Führerscheine der Klasse B mit einer neu eingeführten Klasse Tr 1 gleichgestellt werden. Wer einen B-Führerschein hat, darf also Traktoren auf öffentlichen Straßen fahren, allerdings nicht schneller als 40 km/h. Das Fahrzeugregister RAR darf die regelmäßige technische Fahrzeugprüfung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen von nun auch direkt vor Ort im jeweiligen Betrieb durchführen, hieß es. Gesetzliche Verpflichtungen für LKW-Fahrer werden gelockert. 

Für die Spediteure peilt die Regierung nach Diskussionen mit der Finanzaufsicht außerdem Maßnahmen an, wodurch die teureren Haftpflichtversicherungen erschwinglicher werden sollen. So könnten die Policen ratenweise abgezahlt werden und die Versicherungsdauer soll um die Zeiträume verlängert werden, in denen das jeweilige Fahrzeug nicht genutzt wird. 

Bei anderen Forderungen sind der Regierung  zumindest vorerst die Hände gebunden. Ein Rechtsakt zu einem Moratorium auf Bankraten für Bauern, die Kredite genommen haben und von der Dürre getroffen wurden, muss noch von der Zentralbank BNR begutachtet werden. Geplant ist dabei, dass in Härtefällen Leasing- und/oder Kreditraten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ausgesetzt werden sollen. 

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