Bundestag ist für Reform des Klimaschutzgesetzes

Bundestag ist für Reform des Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Zuvor hatte es vor allem von Umweltverbänden massive Kritik an der Reform gegeben. Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings nichts, wie Rednerinnen und Redner der Koalition im Bundestag betonten. Lesen Sie hier mehr zu den Änderungen . Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Opposition votierte dagegen. Ebenso wie auch Umweltverbände warfen Rednerinnen und Redner von Union und Linkspartei der Koalition ein Aufweichen der Klimavorgaben vor. CDU Politiker wollte Abstimmung per Klage verhindern Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann ab, der die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren.

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