Die zehn wichtigsten Fragen: Kiffen ist legal – aber wie komme ich jetzt an Gras?

Die zehn wichtigsten Fragen: Kiffen ist legal – aber wie komme ich jetzt an Gras?

Der Bundesrat hat zugestimmt – die Legalisierung von Marihuana kommt zum 1. April. Cannabis ist dann nicht mehr verboten. Erwachsene dürfen 25 Gramm Stoff bei sich haben. Aber wie kommt man eigentlich an das grüne Kraut? Und wie bewahrt man es auf? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Bubatz, Bobel, Hasch, Kraut und Gras.

1. Wer kifft eigentlich? 

4,5 Millionen Erwachsene haben 2021 im Epidemiologischen Suchtsurvey angegeben, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal gekifft zu haben. Im gleichen Jahr zeigte eine Umfrage der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), dass mehr als jeder dritte Bundesbürger in seinem Leben mindestens einmal Marihuana („Gras“), die getrockeneten Blüten der Hanfpflanze, oder Haschisch, das aus den Pflanzen gewonnene Harz, konsumiert hat. Sogar Friedrich Merz hat einmal an einem Joint gezogen – ihm habe es aber nicht gefallen.

2. Wie komme ich an Gras?

Die Legalisierung ist die erste Säule der neuen Cannabispolitik. Mittelfristig will die Regierung „regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ aufbauen. Heißt: Gras soll man in Geschäften kaufen können.

Bis dahin gibt es – neben dem medizinischen Cannabis – nur zwei Möglichkeiten, legal an „Bubatz“ zu kommen. Selbstanbau oder Cannabis-Clubs. Alles andere – der Kauf auf der Straße, der Import aus Holland oder ähnliches – bleibt illegal!

3. Darf ich Cannabis selber anbauen?

Das neue Gesetz erlaubt den Eigenanbau. Erwachsene, die seit sechs Monaten in Deutschland wohnen, dürfen in ihrer Wohnung drei Cannabispflanzen anbauen. Das heißt, in der Wohnung eines Paares dürfen sechs, in einer WG mit vier Menschen zwölf Pflanzen stehen. Achtung: Der Anbau in Schrebergärten und Ferienwohnungen ist nicht erlaubt!

Die Stecklinge oder Samen für die Pflanzen dürfen ab dem 1. April legal aus dem EU-Ausland über das Internet bestellt werden – auch Cannabis-Social-Clubs (siehe unten) dürfen sie an Mitglieder und Nicht-Mitglieder weitergeben.

Der Anbau von Gras ist nicht ohne Fallstricke: Die Cannabis-Gewächse riechen stark. Es kann Geruchsbelästigung entstehen – die Nachbarn können sich dann beschweren.

So Hightech kann der Anbau zuhause sein.
SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

So hightech-mäßig kann der Anbau zu Hause sein.

Es ist nur der Besitz von 50 Gramm getrocknetem Cannabis erlaubt. Das entspricht etwa 250 Gramm bei der Ernte – wenn man davon ausgeht, dass Cannabis vier Fünftel seines Gewichts verliert. Wer mehr Gras besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Es ist also wichtig, genau darauf zu achten, wie viel Ertrag die eigenen Pflanzen abwerfen.

Außerdem dürfen Kinder keinen Zugang zu den Gewächsen haben. Auch Dritten muss der Zugang zu den Pflanzen unmöglich sein.

Der Cannabis-Eigenanbau ist ein langfristiges Projekt. Wer Anfang April anfängt zu pflanzen, hat erst mehr als drei Monate später seine erste Ernte.

4. Was sind Cannabis Social Clubs?

Eine zweite Möglichkeit, legal an das THC-haltige Kraut zu kommen, sind sogenannte „Cannabis Social Clubs”. Das sind Vereine oder Genossenschaften, in denen sich bis zu 500 Erwachsene zusammenschließen können, um Cannabis anzubauen. Das ist ab 1. Juli erlaubt.

Diese Clubs dürfen dann Cannabis anbauen. Der Anbau darf nur auf nicht bewohnten Grundstücken erfolgen – also nicht in der eigenen Wohnung, Garage oder Haus. Pflege und Ernte der Pflanzen dürfen nur die Clubmitglieder übernehmen.

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Die Mitglieder können dafür 25 Gramm am Tag oder insgesamt maximal 50 Gramm pro Monat erhalten – ausschließlich zum Eigenkonsum und ausschließlich im Club-Gebäude. Die Vereine dürfen keinen Tabak abgeben, die Mitglieder müssen ihre Joints also selbst rollen. Gekifft werden darf nur mit 100 Meter Abstand von der Anbaustätte.

Sieben Menschen können zusammen einen solchen Verein gründen. Der Verein muss dann einen Antrag stellen, um anbauen zu dürfen. Der ist relativ ausführlich und aufwendig: So braucht es ein Gesundheitskonzept, einen Präventionsbeauftragten und Führungszeugnisse der Antragsteller. Der Eintritt in einen Cannabis Social Club ist da einfacher.

5. Wo darf ich kiffen? 

Der Konsum ist in einem 100 Meter Radius von und in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportplätzen verboten. Einen Überblick kann die Bubatzkarte geben. In Fußgängerzonen darf von 7 bis 20 Uhr nicht geraucht werden. Auch in der Nähe von Minderjährigen ist Kiffen verboten.

6. Darf ich kiffen und Auto fahren?

Bisher ist die Grenze ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Diese Grenze kann noch Tage und Wochen nach Konsum – wenn also gar keine Beeinträchtigung der Fahrleistung mehr da ist – erreicht sein. Deshalb wird eine Expertengruppe der Bundesregierung in den nächsten Tagen eine neue Regelung vorschlagen. Bis die Straßenverkehrsordnung geändert ist, gilt noch die restriktive Regelung!

Die Bundesregierung will Gelegenheitskiffer, die nüchtern Auto fahren, nicht mehr sofort zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) schicken. Das soll nur noch bei Cannabis-Abhängigkeit geschehen.

7. Wie schädlich ist das?

Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Cannabis. Beim Konsum können Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel und Halluzinationen auftreten.

Wer oft kifft, kann Depressionen oder Psychosen entwickeln und abhängig werden. Menschen unter 25 entwickeln noch ihr Gehirn – sie sind besonders anfällig für die Schäden eines langfristigen Cannabiskonsums. Jeder Konsum ist mit Risiken behaftet – das muss allen Konsumenten klar sein.

8. Dürfen Minderjährige kiffen?

Der Verkauf oder die Weitergabe an Jugendliche bleibt illegal, die Strafen dafür werden verschärft. Wer als Jugendlicher kifft, muss – neben den langfristigen medizinischen Folgen – damit rechnen, dass die Eltern und das Jugendamt informiert werden.

9. Wie konsumiere ich Gras?

Ein Joint, kein Blunt – so kann Cannabis geraucht werden. Der Tabak im Joint steigert das Lungenkrebsrisiko.
SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Ein Joint, kein Blunt. So kann Cannabis geraucht werden. Der Tabak im Joint steigert das Lungenkrebsrisiko.

In einem Joint wird Gras und Tabak mit einem Filter in einem „Longpape” Filter gedreht – ähnlich einer selbstgedrehten Zigarette. Wer es weniger gesundheitsschädlich will, lässt den Tabak weg, dann ist der Glimmstängel ein sogenannter „Blunt“. Eine andere Möglichkeit, Cannabis zu rauchen, ist in einer Wasserpfeife, auch „Bong“ genannt. Außerdem gibt es „Vaporizer“, eine Art E-Zigarette, die das Cannabis elektrisch erhitzt, sodass THC-haltiger Dampf entsteht.

Als Haschisch kann THC auch mit Tee aufgegossen, mit Joghurt gegessen oder in Kekse und Brownies gebacken werden. Wer Haschkekse isst, muss aufpassen: Der Rausch tritt stark verzögert ein – es ist wichtig, vorsichtig zu konsumieren.

10. Darf ich auf der Arbeit kiffen?

Obwohl Kiffen legal ist, darf am Arbeitsplatz nicht gekifft werden. Auch nicht in der Mittagspause. Ob in der Freizeit gekifft wird, geht den Arbeitgeber aber nichts an – solange der Arbeitnehmer nicht noch auf der Arbeit high oder angeschlagen ist.

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Wer Bus oder Lkw fährt oder schwere Maschinen bedient, für den gilt ein absolutes Verbot im Dienst oder davor zu kiffen. Das betrifft selbstverständlich auch Piloten.

Die zehn wichtigsten Fragen: Kiffen ist legal – aber wie komme ich jetzt an Gras? wurde gefunden bei mopo.de

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