Dienstleistungen im Haushalt – Flexibilisierung oder erhöhter Verwaltungsaufwand?

Dienstleistungen im Haushalt – Flexibilisierung oder erhöhter Verwaltungsaufwand?

Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Gesetz 111/2022 die Durchführung von Tätigkeiten natürlicher Personen in Haushalten. Diese werden mit steuerlich vergünstigten Gutscheinen für Haushaltstätigkeiten (tichete de activități casnice) entlohnt.

Definitionen

Als „Haushaltstätigkeit“ (activitate casnică) gilt laut Gesetz die gelegentliche, unqualifizierte Tätigkeit eines Dienstleisters mit Bezug auf den Haushalt einer Familie oder einer alleinstehenden Person (Berechtigter). Die Haushaltstätigkeit wird nicht zu gewerblichen Zwecken und nicht zugunsten Dritter verrichtet. Sie umfasst Reinigungs- oder Sanitärdienste, Waschen, Bügeln, Schneiderarbeiten, Kochen, Körperpflege, Fütterung, Beaufsichtigung pflegebedürftiger Personen u. ä.

Haushaltsdienstleister (prestator casnic) ist die natürliche Person, die gelegentliche Haushaltstätigkeiten in einem oder mehreren Haushalten ausübt und ausschließlich in Form von Gutscheinen für Haushaltstätigkeiten entlohnt wird.

Der Berechtigte der Haushaltsdienstleistungen ist die natürliche Person, für die der Haushaltsdienstleister die Tätigkeiten ausübt.

Die Gutscheine für Haushaltstätigkeiten sind Wertgutscheine zur Entlohnung des Haushaltsdienstleisters.

Mechanismus

Eine Person darf Haushaltsdienstleister sein, wenn sie mindestens 16 Jahre alt ist. Familienmitglieder des Berechtigten dürfen nicht dessen Haushaltsdienstleister sein.

Haushaltsgutscheine werden in Papier- oder elektronischer Form von den lokalen Postämtern oder Arbeitsagenturen erworben. Ein öffentlich zugängliches elektronisches Portal der Arbeitsagenturen ist hierfür angekündigt.

Der Nennwert eines Gutscheins beträgt 15 Lei; er wird jährlich gesetzlich aktualisiert. Die Vorlage der Gutscheine ist vorgegeben; bei Fehlen verpflichtender Inhaltselemente ist der Gutschein ungültig.

Haushaltsdienstleister und Berechtigter vereinbaren mündlich die Durchführung der Haushaltstätigkeiten; die Tätigkeiten können bei einer der beteiligten Personen oder an einem anderen Ort erfolgen. Dabei legen sie die konkreten Tätigkeiten, die Anzahl der Stunden oder der Arbeitsumfang fest; die tägliche Dauer der Hausarbeit für einen Berechtigten darf 12 Stunden bzw. sechs Stunden für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren nicht überschreiten. Die Entlohnung des Haushaltsdienstleisters erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes ausschließlich mit Gutscheinen.

Gutscheine für Haushaltstätigkeiten sind nicht übertragbar, dürfen nicht für andere Erwerbe verwendet werden und sind nur vom Haushaltsdienstleister zu nutzen, dessen Daten im Gutschein enthalten sind. Dieser kann die Gutscheine innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt bei den o. g. ausstellenden Behörden in Geld eintauschen. 

Vorteile

Berechtigte bezahlen bei Beschaffung der Gutscheine nur deren Nennwert. Erwerben sie in einem Kalenderjahr mindestens 600 Gutscheine, erhalten sie auf Antrag im nächsten Jahr 75 kostenlose Gutscheine, die für sie keine steuerpflichtigen Einkünfte generieren. 

Für die dem Haushaltsdienstleister bezahlte Vergütung schuldet der Berechtigte keinen Arbeitgeberbeitrag.

Der Haushaltsdienstleister erhält beim Umtausch der Gutscheine einen Geldwert, ermittelt als Anzahl der Gutscheine multipliziert mit dem Nennwert, abzüglich der Einkommensteuer (10%) und der Rentenversicherung (25%). Die vorstehenden Abgaben werden auf 50 Prozent des Nominalwertes der Gutscheine berechnet.

Die Arbeitsagenturen haben die Verpflichtung, die aus dem Umtausch der Gutscheine resultierenden Abgaben zu berechnen, einzubehalten und bis zum 25. des Folgemonats im Namen Haushaltsdienstleister zu melden und zu zahlen. 

Bei mindestens 85 eingetauschten Gutscheinen gilt der Haushaltsdienstleister auch als krankenversichert, ohne zusätzliche Abgaben zu zahlen.

Auch Arbeitgeber können gemäß den betriebsinternen Regelungen Gutscheine für Haushaltsdienstleistungen an ihre Arbeitnehmer gewähren. Mitarbeiter, die in den Gutscheinen als Berechtigte für Haushaltsdienstleistungen vermerkt sind, schulden hierfür nur die Einkommensteuer, nicht jedoch Sozialabgaben. Der Arbeitgeber schuldet seinerseits keinen Arbeitgeberbeitrag.

Gewährt der Arbeitgeber in einem Kalenderjahr mindestens 600 Gutscheine für Haushaltstätigkeiten an einen Arbeitnehmer, erhält er im nächsten Jahr kostenlos jeweils 50 Gutscheine für jeden Arbeitnehmer, für den die vorstehende Anzahl von Gutscheinen überschritten wurde.

Fazit

Die obigen Regelungen führen grundsätzlich eine Alternative zu Arbeitsbeziehungen ein und bezwecken die Vermeidung nicht deklarierter Haushaltsarbeit. Die Beschaffung und der Eintausch der Gutscheine sind allerdings wie immer an Fristen und Formalien gebunden. Die Online-Plattform der Arbeitsagentur, die Optimierungen vorsieht, ist noch nicht funktionsfähig. Inwiefern sich diese Alternative in der Praxis durchsetzen wird, wird die Zukunft zeigen.

Kontakt und weitere Informationen:

STALFORT Legal. Tax. Audit.

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